AGB
Die Lieferungen und Leistungen der Firma Franek-Hausservice erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die mit der Auftragserteilung als anerkannt gelten und sowohl für den Auftraggeber, als auch für die Firma Franek-Hausservice als verbindlich anzusehen sind. Die Reinigungsarbeiten (Stiegenhausreinigung) werden gemäß dem Leistungsverzeichnis an Werktagen durchgeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit wird dabei in dem Maße eingehalten, als weder der Betrieb des Auftraggebers behindert, noch die Arbeiten erschwert werden. Die Reinigung und die Bedingungen hiefür gelten nur für die normale Verschmutzung. Etwaige Nachreinigungen nach Arbeiten von Professionisten, Handwerkern, sowie das Entfernen von Fäkalien, Erbrochenem, etc. werden gesondert nach dem dafür notwendigen Aufwand verrechnet. Während länger andauernder Umbauarbeiten empfiehlt die Firma Franek-Hausservice die Reinigung des Stiegenhauses zweimal wöchentlich (gegen geringe Mehrkosten) vornehmen zu lassen, um die Schmutzbelastung für den Eigentümer des Hauses und die Mieter so gering wie möglich zu halten, und den Reinigungsstandard aufrecht zu erhalten. Die Firma Franek-Hausservice ist auch gerne bereit, nach Vollendung der Umbauphase und Erstellung eines schriftlichen Angebotes, eine Grundreinigung (Stiegen, Geländer, etc….) des Hauses durchzuführen. Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Kartons, Verpackung oder Schutt erfolgt nur gegen Extrabestellung und Extraverrechnung. Die Firma Franek-Hausservice verpflichtet sich, dass die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Reinigungsarbeiten sachgerecht, sorgfältig und gewissenhaft, mit erprobten Mitteln, Geräten, Maschinen und Methoden durchgeführt werden. Die Art der Reinigung wird auf einer Kontrollliste dokumentiert. Bei Minusgraden wird das Stiegenhaus nur gekehrt und nicht gewaschen, um Schäden an der Substanz und Verletzungen von Personen vorzubeugen. Die Kehrung des Gehsteiges und des Hofes, so diese vom Auftrag erfasst sind, erfolgt nur an niederschlagsfreien Tagen, und wird diese zur Gänze während der Winterzeit ausgesetzt. Die Firma Franek-Hausservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte bei und verpflichtet sich ausschließlich ehrliches, zuverlässiges und gewissenhaftes Personal einzusetzen. Bei Personalausfall wird zeitgerecht eine Vertretung von Seiten der Firma Franek-Hausservice gestellt. Im Zuge von Reinigungsarbeiten werden die benötigten Reinigungsutensilien sowie Pflegemittel durch die Firma Franek-Hausservice beigestellt, anfallende Kleinabfälle wie Kehricht werden entsorgt. Nicht wasserlösliche Flecken wie Teer, Lacke, Dispersionen, Wachs, etc., welche nicht mit üblichen Reinigungsmitteln entfernbar sind, müssen mit Speziallösungsmitteln behandelt werden und können nur auf Regiebasis verrechnet werden. Kontrolle und Austausch der Glühbirnen erfolgt im Zuge der regulären Reinigung, und werden diese Tätigkeiten monatlich abgerechnet. Der Auftraggeber liefert, je nach Bedarf, kaltes oder heißes Wasser, sowie Strom für den Betrieb der Reinigungsmaschinen, ohne dafür ein Entgelt zu verlangen. Änderungen des Arbeitsumfanges bedürfen der Schriftform.
Preise erfolgen auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für die jeweilige Berufsgruppe des ausführenden Personals. Bei längerfristigen Verträgen erfolgt, falls nicht anders vereinbart, eine jährliche Preisanpassung. Der Auftraggeber hat das Recht, eine durch die Firma Franek-Hausservice vorgenommene Preisanpassung durch ein Gutachten der Unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit überprüfen zu lassen. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Ersten des folgenden Monates und ist prompt zahlbar netto Kassa. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt und sind pro Mahnung Euro 6,00 Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die Firma Franek-Hausservice berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes beendet werden. Der Vertrag wird jeweils zwischen dem Liegenschaftseigentümer als Auftragsgeber und der Firma Franek-Hausservice als Auftragsnehmer abgeschlossen und bleibt die Vereinbarung auch für den Fall des Eigentümerwechsels bestehen.
Die. Firma Franek-Hausservice haftet für alle Schäden, die bei den anfallenden Arbeiten vom bereitgestellten Personal schuldhaft verursacht werden. Diese Schäden müssen innerhalb von 3 Werktagen vom Auftraggeber schriftlich gemeldet werden, sonst entfällt die Haftung. Die Haftungssumme ist mit jenen Beträgen limitiert, für welche die Haftpflichtversicherung der Firma Franek-Hausservice im Schadensfall Deckung leistet. Sachschäden umfassen jeweils nur den Zeitwert, wird für Folgeschäden nicht gehaftet. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Beginn des Vertrages alle notwendigen Schlüssel auszuhändigen, da sonst die Arbeiten nicht beginnen können. Für den Fall des Verlustes von Schlüssel trotz gebotener Sorgfalt, haftet die Firma Franek-Hausservice lediglich mit einer Pauschale bis maximal € 150,00.
Allgemeine Vertragsbedingungen der Geschäftspartner sind nicht Vertragsbestandteil und bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung der Firma Franek-Hausservice. Die Firma Franek-Hausservice erstellt ein detailliertes und kostenloses Anbot und ist dieses unverbindlich. Drittparteien darf dieses Anbot ohne Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Sollte das Angebot der Firma Franek-Hausservice den gewünschten Anforderungen und Erwartungen nicht entsprechen, wird ersucht dies umgehend mitzuteilen, damit etwaige Angebotsverbesserungen oder Feinabstimmungen unverzüglich vorgenommen werden können. Die Geschäftsbedingungen der Firma Franek-Hausservice sind innerhalb von 14 Tagen nach mündlicher Auftragserteilung firmenmäßig unterfertigt zu retournieren und gelten damit als anerkannt. Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine Leistungserbringung. Das Reinigungspersonal ist angewiesen, Anweisungen zur Durchführung von Reinigungsarbeiten nur von den Bevollmächtigten der Firma Franek-Hausservice entgegenzunehmen. Das Personal verpflichtet sich alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Die Firma Franek-Hausservice verpflichtet sich die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und ihr Personal entsprechend zu belehren.
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Korneuburg. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Lieferungen und Leistungen der Firma Franek-Hausservice erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und die sowohl für die Auftraggeber, als auch für die Auftragnehmer verbindlich sind. Grünflächenarbeiten werden gemäß dem Leistungsverzeichnis an Werktagen durchgeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit wird dabei in dem Maße eingehalten, als weder der Betrieb des Auftraggebers behindert, noch die Arbeiten erschwert werden. Arbeiten, welche durch wetterbedingte Einflüsse nicht zum vereinbarten Intervall durchgeführt werden können, werden zum ehest möglichen Zeitpunkt nachgeholt. Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Kartons, Verpackung oder Schutt, erfolgt nur gegen Extrabestellung und Extraverrechnung. Die Firma Franek-Hausservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich, ausschließlich ehrliches, zuverlässiges und gewissenhaftes Personal einzusetzen. Bei Personalausfall wird zeitgerecht eine Vertretung gestellt. Reinigungsutensilien werden durch die Firma Franek-Hausservice beigestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, je nach Bedarf, Strom für den Betrieb der Reinigungsmaschinen, ohne Entgelt zur Verfügung zu stellen. Änderungen des Arbeitsumfanges bedürfen der Schriftform.
Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für die Berufsgruppe des ausführenden Personals. Bei längerfristigen Verträgen erfolgt, falls nicht anders vereinbart, eine jährliche Preisanpassung. Der Auftraggeber hat das Recht, eine durch die Firma Franek-Hausservice vorgenommene Preisanpassung durch ein Gutachten der Unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit überprüfen zu lassen. Bei länger andauernder Vertragsdauer werden die Rechnungen in zwei Teilbeträgen, jeweils im Februar und Juni gelegt, wobei Regiearbeiten gesondert verrechnet werden. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung durch den Auftraggeber, ist die Firma Franek-Hausservice berechtigt unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann dieser jeweils bis zum 31. 12. eines Jahres mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten an den Grünflächen, ist, sofern nichts anders vereinbart, jeweils der 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres. Der Vertrag wird jeweils zwischen dem Liegenschaftseigentümer als Auftragsgeber und der Firma Franek-Hausservice als Auftragnehmer abgeschlossen. Ein Eigentümerwechsel berührt die Gültigkeit des vorliegenden Vertrags nicht.
Die. Firma Franek-Hausservice haftet für alle Schäden, die bei den anfallenden Arbeiten vom bereitgestellten Personal schuldhaft verursacht werden. Diese Schäden müssen innerhalb von 3 Werktagen vom Auftraggeber schriftlich gemeldet werden, sonst entfällt die Haftung. Die Haftungssumme ist mit jenen Beträgen limitiert, für welche die Haftpflichtversicherung der Firma Franek-Hausservice im Schadensfall Deckung leistet. Sachschäden umfassen jeweils nur den Zeitwert, wird für Folgeschäden nicht gehaftet. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Beginn des Vertrages alle notwendigen Schlüssel auszuhändigen, da sonst die Arbeiten nicht beginnen können. Für den Fall des Verlustes von Schlüssel trotz gebotener Sorgfalt, haftet die Firma Franek-Hausservice lediglich mit einer Pauschale bis maximal € 150,00.
Allgemeine Vertragsbedingungen der Auftraggeber der Firma Franek-Hausservice sind nicht Vertragsbestandteil und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Franek-Hausservice. Die Firma Franek-Hausservice stellt ein detailliertes und kostenloses Anbot. Diese Angebote sind unverbindlich, dürfen Drittparteien aber nicht ohne Genehmigung zugänglich gemacht werden. Sollte das Angebot der Firma Franek-Hausservice den gewünschten Anforderungen und Erwartungen nicht entsprechen, wird ersucht darüber umgehend Mitteilung zu machen, damit etwaige Angebotsverbesserungen oder Feinabstimmungen unverzüglich vorgenommen werden können. Die Geschäftsbedingungen der Firma Franek-Hausservice sind innerhalb von 14 Tagen nach mündlicher Auftragserteilung firmenmäßig unterfertigt zurück zu übermitteln. Die Firma Franek-Hausservice. ist nicht verpflichtet Leistungen vor Retournierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Das Personal ist angewiesen, Anweisungen über die Durchführung der Arbeiten nur von Bevollmächtigten des Auftragnehmers entgegenzunehmen. Das Personal verpflichtet sich auch alle Gegenstände, die gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften werden von der Firma Franek-Hausservice strikt eingehalten und ihr Personal entsprechend darüber belehrt.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Korneuburg. Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Die Firma Franek-Hausservice verpflichtet sich, die im Vertrag angeführten Flächen in der Zeit von 1. November bis 15.April des Folgejahres gemäß den bestehenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen im Sinne des § 93 STVO und unter Einhaltung der jeweils bestehenden Lokal- und Gemeindeverordnungen von Schnee zu reinigen und bei Glatteis zu bestreuen. Es wird Nachstehendes vereinbart.
1.1) Die Leistungserbringung erfolgt bei nächtlichem Schneefall oder Glatteis in den Nachtstunden (ca. 2.00 Uhr bis 6.00 Uhr) und wird bei anhaltendem Schneefall im Zuge weiterer Einsätze bei Bedarf fortgesetzt.
1.2) Die Firma Franek-Hausservice ist zur Beseitigung der Ursachen, die zur Bildung von Eis (wie undichte Dachrinnen etc.), der Ablagerung von Schnee oder Verunreinigung führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und Eisbildung auf Dächern (diese sind von einem Fachunternehmen zu entfernen), sowie für die Entfernung von Schnee und/oder Eis nach Abgang einer Dachlawine.
1.3) Die Firma Franek-Hausservice ist nicht verpflichtet im Zuge des Reinigungsdurchgangs nicht begehbare, verstellte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu reinigen.
1.4) Festgehalten wird, dass eine vollständige schneefreie Räumung des Gehsteigs vom Gesetz nicht vorgesehen ist und besteht daher keine Verpflichtung die zu reinigenden Verkehrsflächen zur Gänze schneefrei zu machen.
1.5) Glatteis: Bei entsprechender Vorhersage durch den Wetterdienst wird vorsorglich mit Streusplitt und einem gesetzlich genehmigten Auftaumittel gestreut. Bei anhaltendem gefrierendem Regen erfolgt eine Streuung in angemessenen Intervallen. Daraus resultierende Schäden werden allerdings nicht übernommen.
1.6) Extremsituationen: Im Falle höherer Gewalt (z.B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneewechten und anhaltender gefrierender Regen) kann eine termingerechte Räumung nicht innerhalb der oben angeführten Intervalle gewährleistet werden. Die übertragenen Arbeiten werden dann aber längstens bis 3 Stunden nach Normalisierung durchgeführt.
1.7) Innenflächen: Innenflächen, das sind öffentliche oder private Flächen, wie Hof- oder Parkflächen, die nicht der Räumverpflichtung nach § 93 der Straßenverkehrsordnung unterliegen, werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt.
1.8) Die Streusplittentfernung wird entsprechend der Gesetzeslage durchgeführt und wird der Streusplitt spätestens zur Saisonende zur Gänze entfernt. Tauwetterkontrolle: Eine durchzuführende Tauwetterkontrolle bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine solche Kontrolle umfasst einmal täglich die Kontrolle der Räumflächen an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die Möglichkeit der Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder abgehende Lawinen besteht. Die Kontrolle der öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Dächer auf das Vorhandensein möglicher Dachlawinen wird von Mitarbeitern der Firma Franek-Hausservice visuell von der Straße aus vorgenommen. Zur Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewächten auf dem Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, etc.) ist die Firma Franek-Hausservice. nicht verpflichtet. Bei Wahrnehmung einer solchen Gefahr verpflichtet sich die Firma Franek-Hausservice den Auftraggeber unverzüglich von der Gefahr zu verständigen. Der Auftragsgeber ist verpflichtet, allfällige Änderungen der Telefonnummern oder der Kontaktpersonen unverzüglich zu melden. Bei Unterlassung ist die Firma Franek-Hausservice von jeglicher Verpflichtung zur Durchführung der Tauwetterkontrolle entbunden. Es liegt aber auch im Ermessen der Firma Franek-Hausservice. für diesen Fall ohne weitere Rücksprache geeignete Maßnahmen auf Rechnung des Auftragsgebers durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben. Dies gilt insbesondere bei Gefahr im Verzug, das heißt, wenn im Zeitpunkt der Wahrnehmung der drohende Abgang einer Dachlawine oder eine andere unmittelbare drohende Beschädigung von Personen oder Objekten nicht ausgeschlossen werden kann. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Tauwetterkontrolle zu gewährleisten, ist die Aufstellung von Schneestangen (mindestens 2 Stück pro Hausfront) zwingend erforderlich, um auf etwaige Gefahren hinzuweisen.
2.1) Die Firma Franek-Hausservice haftet dem Auftraggeber für jegliche Verletzung der Bestimmung des § 93 StVO, sowie für Schadensfälle, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter der Firma Franek-Hausservice entstanden sind.
2.2) Die Firma Franek-Hausservice lehnt allerdings die Haftung für sämtliche Ereignisse ab, die sich auf bereits geräumten, aber nachträglich durch Dritte (z. B. mit einparkenden Autos, Straßenräumgeräten, usw.), verunreinigten, Schnee- oder eisbedeckten Gehsteigen ereignen. Die Haftung wird auch ausgeschlossen für Schäden, die durch das Verhalten des Auftraggebers, eines Dritten, Zufall oder höhere Gewalt (z. B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen, usw.) entstanden sind.
2.3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ereignisse, die zu einer Haftung der Firma Franek-Hausservice führen könnten, (wie z. B. Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, welche mit den Reinigungsarbeiten im Zusammenhang stehen, etc.) unverzüglich der Firma Franek-Hausservice zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes behilflich zu sein.
3.1) Das Vertragsverhältnis wird für eine unbestimmte Anzahl von Winterperioden abgeschlossen und beginnt mit dem auf die Vertragsunterfertigung folgenden 20. Oktober. Wird der Winterbetreuungsvertrag nach dem 20. Oktober eines Jahres abgeschlossen, beginnt das Vertragsverhältnis nach Vereinbarung.
3.2) Das Vertragsverhältnis kann bis zum 15.August eines jeden Jahres schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes von beiden Seiten aufgekündigt werden. Maßgebliches Datum ist das Datum der Postaufgabe.
3.3) Für den Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind vom Auftraggeber sämtliche getätigten Aufwendungen zu ersetzen.
4.1) Das Entgelt für eine Winterperiode ist im Voraus sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Einmalzahlung ist das Entgelt spätestens bis 15. Oktober ohne Abzug fällig. Bei vorzeitiger Zahlung bis zum 15. September wird ein Skontoabzug in Höhe von 2 % des Reinigungsentgeltes gewährt.
4.2) Ein gewährter Einführungsrabatt gilt lediglich für die erste Periode und entfällt dann automatisch. Rabatte über mehrere Jahre sind vom Auftraggeber anteilig zurückzuzahlen, wenn der Reinigungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird.
4.3) Die Haftungsübernahme durch die Firma Franek-Hausservice erfolgt erst ab dem Datum, an dem der Rechnungsbetrag auf das Konto der Firma einbezahlt wurde.
4.4) Das vereinbarte Entgelt unterliegt der Wertsicherung. Als Basisindex gilt der von der Bundesanstalt Statistik Austria veröffentlichter Verbraucherpreisindex 2000. Das Entgelt für die folgende Saison wird auf Basis der jeweiligen Indexzahl für den Monat Mai berechnet.
4.5) Bei Verzug ist der Auftraggeber verpflichtet alle Spesen, wie Mahn- und Inkassospesen, so wie Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung zu bezahlen. Es werden auch dann Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a. geltend gemacht.
4.6) Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingten anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann weiter, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf welche die Firma Franek-Hausservice keinen Einfluss hat (z. B. Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte, usw.).
Der Vertrag wird zwischen den Liegenschaftseigentümern und der Firma Franek-Hausservice abgeschlossen und wird die Gültigkeit Vertrages durch einen Eigentümerwechsel nicht berührt.
6.1) Ein Anspruch auf Reinigung von Innenflächen gemäß Pkt. 1.7., die zur Zeit des routinemäßigen Einsatzes verschlossen oder sonst unzugänglich sind, besteht nicht. Bei Überlassung von Schlüssel wird bei Verlust eines Schlüssels nur der effektive Wert ersetzt.
6.2) Parkplätze und Zufahrten werden in der Regel maschinell betreut. Eine händische Nachbearbeitung (z. B. zwischen den Fahrzeugen) wird von diesem Vertrag nicht umfasst und werden solche Arbeiten nur im Falle einer Sondervereinbarung durchgeführt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen zu nicht von der Räumpflicht umfassten Flächen, die bei Schneelage nicht eindeutig ersichtlich sind, klar zu kennzeichnen. Die Firma Franek-Hausservice. übernimmt keine Haftung für Schäden an Grünflächen oder Bodenbelägen, welche durch Streumittel und den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten hervorgerufen werden.
ZurKennzeichnung der Liegenschaft können an Hauswänden, Zäunen, etc. Firmenschilder montiert werden.
Ein Vertragsabschluss, sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Korneuburg.
Der Vertragspartner gestattet, dass personenbezogene Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert werden.